Der 1. FC Köln will sein Trainingszentrum erweitern. Der Ausbau wurde im August vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen genehmigt. Jedoch legt die Bürgerinitiative Grüngürtel nun Beschwerde ein – sie will vor das Bundesverwaltungsgericht.
Bürgerinitiative legt Beschwerde ein
Der Streit um die Erweiterung des Kölner Trainingszentrums im Stadtteil Sülz geht in die nächste Runde. Vor rund vier Wochen wurde vom obersten NRW-Verwaltungsrichter entschieden, dass der geplante Ausbau auch im Grüngürtel der Stadt stattfinden darf. Die Bebauungspläne wurden für wirksam erklärt. Jedoch reichte einer der beiden Kläger, die Bürgerinitiative Grüngürtel, nun fristgerecht Beschwerde ein.
Innerhalb der nächsten vier Wochen muss die Bürgerinitiative die Begründung nachliefern. Dann soll das Verfahren, wenn es nach den Klägern geht, vor dem Bundesverwaltungsgericht ausgetragen werden.
Neue Trainingsplätze am Geißbockheim
Der 1. FC Köln plant, die Sportanlage am Geißbockheim zu erweitern. Als Ausgleich sollen im Grüngürtel der Stadt auf der sogenannten Gleueler Wiese vier Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit entstehen. Die Vollversiegelung und der Verlust für die Allgemeinheit der unter Denkmal- und Landschaftsschutz stehenden Grünfläche werden von Naturschützern kritisiert.
Bereits im Jahr 2022 gab es ein Urteil am Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen. Vor über vier Jahren hatte das Gericht den Bebauungsplan noch abgelehnt. Diese Entscheidung wurde später vom Bundesverwaltungsgericht gekippt.

