Der Kölner Stadionsprecher Michael Trippel sorgte zuletzt mit seinen Aussagen beim Heimspiel gegen Borussia Dortmund für Aufsehen. Nun gab der DFB die Höhe des Strafmaßes bekannt.
„Pfui, widerlich“
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat am Dienstag die Strafe für den FC-Stadionsprecher Michael Trippel verkündet. Für seine verbalen Ausrutscher am 25. Spieltag muss der 1. FC Köln nun 8000 Euro bezahlen.
Im Rahmen des Heimspiels gegen den BVB (1:2) hatte Trippel gleich zweimal für Aufsehen gesorgt. Während der Partie hatte der 71-Jährige die Worte „Pfui, widerlich“ ins Mikrofon gerufen. Mit dieser Aussage hatte er sich auf den Platzverweis von FC-Spieler Jahmai Simpson-Pusey bezogen. Nach Abpfiff des Spiels hatte er erneut Unmut geäußert: „Ich werde Ärger kriegen, aber ich sage es: In der Nachspielzeit gab es ein klares Handspiel eines Dortmunders, und das guckt sich noch nicht mal einer an.“ In der Schlussphase hatte der BVB-Spieler Yan Couto den Ball mit der Hand berührt. Der VAR schaltete sich trotz vehementer Proteste der Kölner nicht ein.
DFB fordert schriftlichen Nachweis
Dieses Verhalten wurde nun vom DFB-Sportgericht mit einer Geldstrafe versehen. In der Mitteilung forderte der DFB den Verein zudem dazu auf: „Den Stadionsprecher in geeigneter Weise ausdrücklich darauf hinzuweisen, unsportliche Aussagen, insbesondere in Bezug auf Schiedsrichter, Schiedsrichterentscheidungen und andere Spielbeteiligte, zukünftig zu unterlassen und Stadiondurchsagen ausschließlich mit neutralem Inhalt durchzuführen“. Dies muss der FC innerhalb von einer Woche schriftlich nachweisen.
Dass der Vorfall schon nach Ende der Partie durch Sport-Geschäftsführer Thomas Kessler kritisiert wurde und auch Trippel selbst sich in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Kontrollausschuss entschuldigt hatte, hätte sich laut dem DFB strafmildernd auf das Urteil ausgewirkt.

