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Musiala hilft: DFB gibt Reitz‘ Sperre bekannt

Nach seiner Roten Karte gegen den FC Bayern hat Rocco Reitz die erwartungsgemäß mildeste Strafe erhalten. Diese schmerzt Gladbach dennoch sehr.

Nach zweiter Roter Karte der Karriere

Borussia Mönchengladbach hat sein Gastspiel beim FC Bayern mit der erwarteten Niederlage (1:4) beendet, die allerdings noch ein schmerzhaftes Nachspiel hat. Weil sich Rocco Reitz eine Rote Karte einhandelte, müssen die Fohlen zum erst zweiten Mal in dieser Saison auf ihren Strippenzieher im Mittelfeld verzichten, der im Sommer gerne zu RB Leipzig wechseln würde.

Am Montag sprach das DFB-Sportgericht eine Sperre von einem Spiel aus. Reitz hatte zehn Minuten nach dem Wiederanpfiff Bayern-Stürmer Nicolas Jackson im eigenen Strafraum zu Fall gebracht. Während Trainer Eugen Polanski den Platzverweis als „leider Gottes zu hart“ bezeichnete, sah Schiedsrichter Robert Schröder keine andere Möglichkeit: „Da es ein Haltevergehen ist und damit eine klare Torchance verhindert wurde, war regeltechnisch nichts anderes möglich als eine Rote Karte“, hatte er bei Sky erklärt.

Reitz kam nachträglich zugute, dass Jamal Musiala den fälligen Strafstoß zum 3:0 verwandelte. Dadurch blieb es bei der Mindestsperre. Damit kann der 23-Jährige zwar am 27. Spieltag im Derby beim 1. FC Köln (21. März, 15.30 Uhr) wieder mitwirken, fehlt aber am kommenden Freitag (20.30 Uhr, beide LIVE! bei kicker) im bedeutungsvollen Kellerduell gegen den FC St. Pauli.

Bislang stand Reitz an 24 von 25 Spieltagen in der Gladbacher Startelf (kein Tor, zwei Assists), lediglich die 1:2-Niederlage beim SC Freiburg vor rund zwei Wochen verpasste er wegen seiner fünften Gelben Karte.

In Belgien sah Reitz schon einmal kurios Rot

Der Platzverweis ist für den U-21-Nationalspieler eine Premiere, allerdings nur in der Bundesliga. Während seiner ersten Leihe zum belgischen Erstligisten K. Sint-Truidense VV hatte das Gladbacher Eigengewächs am 28. August 2021 schon einmal Rot gesehen: Der damals 19-Jährige war im Auswärtsspiel bei Cercle Brügge wegen einer Tätlichkeit in der 52. Minute zum Duschen geschickt worden – sechs Minuten nach seiner Einwechslung.

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