Auf der DFL-Mitgliederversammlung haben die 36 Vereine für die Einführung einer Kaderkostenregel gestimmt. Der Lizenzspieleretat darf in Zukunft 70 Prozent der relevanten Einnahmen nicht übersteigen.
Ab der Saison 2026/27
Die neue Kaderkostenregel soll zur Saison 2026/27 eingeführt werden, zu diesem Zeitpunkt allerdings noch mit einem abgeschwächten Sanktionssystem. Zur Spielzeit 2028/29 soll sie dann vollständig greifen. Der Beschluss wurde von den Vertretern 36 Erst- und Zweitligisten einstimmig getroffen.
Bisher hat die DFL die Finanzierung der Kader über die Liquiditätsbetrachtung sowie die Eigenkapitalregel gesteuert. Ziel der neuen Kaderkostenregel ist es, unter den sich ändernden Rahmenbedingungen „die finanzielle Stabilität der Klubs, Muttervereine und damit des gesamten Ligaverbands langfristig und nachhaltig zu sichern“. Die nationale Wettbewerbsdynamik soll davon nicht beeinträchtigt werden, ebenso wenig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Vereine im internationalen Vergleich.
„Deutsche Profiklubs wirtschaften im internationalen Vergleich sehr rational. Dass es bislang nur selten zu Problemen mit den hohen Anforderungen der finanziellen Lizenzierungskriterien kam, unterstreicht den Erfolg des Systems und die Professionalität in den Bundesligen“, sagte Liga-Präsident Hans-Joachim Watzke. „Es ist zugleich notwendig, die Finanzregularien weiter zu schärfen.“ Überwacht werden sollen die neuen Finanzregularien durch ein Monitoring.
Kaderkosten dürfen maximal 70 Prozent der relevanten Einnahmen betragen
Die von der DFL eingeführte Kaderkostenregel orientiert sich in Grundzügen an den Finanzregularien der UEFA und sieht vor, dass ab der Saison 2026/27 die Kaderkosten maximal 70 Prozent der relevanten Einnahmen eines Vereins betragen dürfen. Durch diese Marke sollen finanzielle Extremfälle vermieden werden. Anders als der Konföderationsverband setzt die DFL aber auf ein „transparentes und klares System von monetären und sportlichen Sanktionen“. Bei einem Verstoß sind mehrstufige Sanktionen möglich – von „finanziellen Maßnahmen über Punktabzüge bis hin zu Spielberechtigungssperren“.
Wie die DFL mitteilte, wird zwischen Vereinen, die international spielen, und solchen, die nicht daran teilnehmen, unterschieden. Auch Defizite, die durch das Eigenkapital gedeckt sind, werden anders behandelt als solche, welche nicht dadurch abgedeckt sind. Damit sollen „im Sinne eines vitalen Wettbewerbs temporär Spielräume für höhere Kaderinvestitionen von finanziell gesunden Klubs ermöglicht werden, die nicht an den internationalen Wettbewerben teilnehmen.“
„Umfassendste Weiterentwicklung der nationalen Finanzregularien“
„Mit der neuen Monitoringordnung und der Einführung der Kaderkostenregel geht die DFL einen wichtigen und für alle Klubs sinnvollen Schritt zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit und Finanzstabilität in den Lizenzligen“, sagte DFL-Geschäftsführer Marc Lenz. „Es handelt sich um eine der umfassendsten Weiterentwicklungen der nationalen Finanzregularien in der Geschichte des deutschen Profifußballs.“

