Fast zehn Jahre, nachdem Werder Bremen erstmals für das Nordderby gegen den Hamburger SV im April 2015 an den Polizeikosten beteiligt wurde, will das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Dienstag sein Urteil in dieser Sache verkünden. Gibt das Gericht grünes Licht, könnten weitere Bundesländer nachziehen mit Auswirkungen bis in der Regionalliga.
Bundesverfassungsgericht verkündet sein Urteil
Bei Fußballspielen mit über 5000 Zuschauern verlangt das Bundesland Bremen nach einem Beschluss der Bürgerschaft von 2014 eine Beteiligung an den Mehrkosten für den Polizeieinsatz bei Hochrisikospielen. Bundesweit gab es in der Saison 2022/23 52 dieser sogenannten Rotspiele in der Bundesliga und 2. Liga sowie weitere in der 3. Liga und den Regionalligen, bei denen die Zuschauerzahl von 5000 teilweise ebenfalls überschritten wird.
In Bremen folgten dem ersten Gebührenbescheid über mehr als 400 000 Euro sechs weitere, zwei Rotspiele wurden noch nicht abgerechnet. Von den insgesamt 1,95 Millionen Euro hat Werder die Hälfte gezahlt, 50 Prozent wurden dem Klub von der DFL gestundet. Sollten sich die Bescheide als rechtmäßig erweisen, wird der Ligaverband mindestens einen Teil des Restbetrags einfordern. Die DFL ist der Auffassung, dass der Heimklub alleiniger Veranstalter eines Spiels ist. Sollte das BVerfG eine andere Meinung vertreten, wird auch die Dachorganisation in Frankfurt einen Teil der Polizei-Zusatzkosten übernehmen müssen.
Nachdem die DFL erfolglos durch drei Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit geklagt hatte, rief sie wegen verfassungsrechtlicher Bedenken das Verfassungsgericht an, das im April 2024 mündlich verhandelte. Sollten die Vertreter des Fußballs auch dort unterliegen, wollen sie dem Vernehmen nach nicht weiter klagen. Bei einem Erfolg oder Teilerfolg könnte die Sache erneut vor einem Verwaltungsgericht landen.
Treibende Kraft für die Beteiligung des Klubs an den Mehrkosten der Polizei bei Hochrisikospielen ist Bremens Innensenator Ulrich Mäurer, der bei einem Erfolg vor dem BVerfG auf weitere Mitstreiter in anderen Regionen hofft. Diese sind zumindest bislang nur in wenigen Bundesländern in Sicht.
Unterschiedliche Ansichten in den Bundesländern
In Hamburg verabschiedete die Bürgerschaft im September 2024 einen Antrag, der ebenfalls eine Beteiligung an den Kosten vorsieht. Auf kicker-Anfrage betont die Behörde für Inneres und Sport jedoch, dass Innensenator Andy Grote keinen Alleingang der Hansestadt anstrebe. „Ich bin gegen eine isolierte Lösung für Hamburg. Wir brauchen ein einheitliches Vorgehen deutschlandweit“, sagte Grote kürzlich. Ähnliches ist aus den Innenministerien von Hessen und Rheinland-Pfalz (RLP) zu hören. In RLP ist eine Kostenbeteiligung sogar Bestandteil des Koalitionsvertrages.
Einen ins Gespräch gebrachten Polizeikostenfonds lehnen die DFL und ihr Präsidiumssprecher Hans-Joachim Watzke kategorisch ab. Als Vorsitzender der Geschäftsführung von Borussia Dortmund befindet er sich hier auch in einer sicheren Position. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits wiederholt erklärt, keine Polizeikosten auf die Klubs umlegen zu wollen, ähnlich sieht man es in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen.