Das DFB-Sportgericht verhandelt am Donnerstag den Einspruch des VfL Bochum gegen das 1:1 bei Union Berlin vom 14. Dezember, als VfL-Keeper Patrick Drewes in der Nachspielzeit von einem Feuerzeug am Kopf getroffen wurde. Bei der Urteilsfindung sind drei Szenarien denkbar. Sie haben keinen Einfluss auf die persönliche Statistik der Spieler, was Torschützenliste und Sperren betrifft.
Torjägerliste und Karten werden weiter zählen
In der Nachspielzeit der Partie des 14. Spieltags zwischen Union und dem VfL flog ein Feuerzeug in Richtung des Bochumer Keepers Patrick Drewes und streifte ihn am Kopf, wie anhand der TV-Bilder zu sehen ist. Schiedsrichter Martin Petersen unterbrach das Spiel, beide Mannschaften gingen in die Kabinen. Nach 28-minütiger Unterbrechung wurde fortgesetzt – ohne Drewes. Bochum spielte nur unter Protest zu Ende, für Drewes stand Feldspieler Philipp Hofmann im Tor, da das Wechselkontingent erschöpft war.
Nach dem Wochenende legte der VfL fristgerecht Einspruch gegen die Spielwertung ein und bezog sich dabei auf Paragraf 17, 2b der DFB-Rechtsordnung, die einen Protest vorsieht, bei einer „Schwächung der eigenen Mannschaft durch einen während des Spiels eingetretenen Umstand, der unabwendbar war und nicht mit dem Spiel und einer dabei erlittenen Verletzung im Zusammenhang steht.“
Welche Szenarien gibt es: Das Sportgericht kann die Partie mit 2:0 für Bochum werten, ein Wiederholungsspiel am gleichen Ort ansetzen oder es beim 1:1 belassen. Gegen das Urteil ist Berufung vor dem DFB-Bundesgericht möglich.
Worauf kommt es an: Die Glaubwürdigkeit von Drewes, der bei der mündlichen Verhandlung vor Ort ist, und vom weiteren Zeugen könnten den Ausschlag geben. Kann der Keeper glaubhaft machen, dass ein Weiterspielen unmöglich war, wofür auch die mentale Verfassung ausschlaggebend sein kann, wäre eine Schwächung des VfL-Teams zu konstatieren. Andererseits befand sich die Partie bereits in der Nachspielzeit, die Möglichkeiten zur Ergebniskorrektur wären gering gewesen.
Wer sind die Zeugen: Neben Drewes sind noch Bochums Trainer Dieter Hecking, Spieler Felix Passlack und Mannschaftsarzt Mark Sandfort sowie Berlins Profifußball-Geschäftsführer Horst Heldt und Schiedsrichter Martin Petersen geladen. Hecking und Passlack werden per Video zugeschaltet. Die VfL-Delegation wird von Geschäftsführer Ilja Kaenzig geleitet, die Union-Abordnung von dessen Kollegen Oskar Kosche.
Maik Franz als Beisitzer
Wie sich das Gericht zusammensetzt: Der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Stephan Oberholz, leitet die Verhandlung. Wegen der Bedeutung und der vielen offenen Details hat das Gericht eine mündliche Sitzung angesetzt. DFL-Beisitzer ist Ex-Profi Maik Franz, DFB-Beisitzer der Hamburger Rechtsanwalt Marcus Georg Tischler.
An der Torschützenliste ändert sich nichts: Sollte der Einspruch gegen die Spielwertung Erfolg haben, wird zwar das 1:1 in der Tabelle annulliert, die persönlichen Statistiken der Spieler bleiben jedoch unverändert. In den Torjägerlisten zählen also die Treffer von Unions Benedict Hollerbach und Bochums Ibrahima Sissoko ebenso weiter wie die Rote Karte von Koji Miyoshi, der damit auch gesperrt bleibt.
Was ist die Stimmung bei den Klubs: „Mein Empfinden sagt, belasse es beim Unentschieden. Man kann den Verein auch anders bestrafen“, betonte Union-Kapitän Christopher Trimmel am Mittwoch. Denkbar sei etwa eine Geldstrafe. Bochums Geschäftsführer Kaenzig hatte bereits unmittelbar nach dem Vorfall davon gesprochen, „dass man die Partie hätte abbrechen müssen“. Die DFB Schiri GmbH bescheinigte Petersen jedoch, richtig gehandelt zu haben. Auch dieser Aspekt wird in der Sportgerichtsverhandlung noch einmal thematisiert.