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Wieder hohe Geldstrafe für den 1. FC Köln

Der 1. FC Köln musste in der jüngsten Vergangenheit viel Geld an den DFB überweisen. Nun wurde der Aufsteiger vom DFB-Sportgericht erneut mit einer hohen Geldstrafe belegt.

Wegen zweier Vorfälle

Wie der DFB am Mittwoch mitteilte, ergeht gegen den 1. FC Köln eine Geldstrafe in der Gesamthöhe von 159.500 Euro. Die knapp 160.000 Euro Geldstrafe setzen sich aus zwei Urteilen des DFB-Sportgerichts zusammen.

Im ersten Fall ahndete das Gremium das Zünden von „mindestens“ 134 pyrotechnischen Gegenständen (Bengalische Feuer, Blinker und Rauchkörper) mit Anpfiff des Kölner Gastspiels am 2. November 2024 bei Hertha BSC (1:0). Bei der Partie des 11. Spieltags kam es auch zu einer Spielunterbrechung, die auch dem Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände durch Kölner Anhänger zugerechnet wurden.

Gegen eine zunächst verhängte Geldstrafe in Höhe von 109.920 Euro hatten die Geißböcke aber Einspruch eingelegt. Der damalige Schiedsrichter Harm Osmers hat nach telefonischer Rückfrage durch das DFB-Sportgericht jedoch angegeben, dass die Spielunterbrechung wegen des Einsatzes pyrotechnischer Gegenstände aus dem Berliner Fanblock erfolgt sei. Das DFB-Sportgericht hat daraufhin in seinem neu getroffenen Urteil die Strafe entsprechend reduziert. Dieser hat der FC nun zugestimmt.

Im zweiten Urteil ging es um das Fehlverhalten einiger Kölner Anhänger im letzten Saisonspiel am 18. Mai gegen den 1. FC Kaiserslautern (4:0). Wie der DFB mitteilte, hätten „etwa 50 bis 100 Personen“ versucht, sich unkontrolliert Zutritt zum Stadionumlauf zu verschaffen, indem sie die Zugangskontrollen überwanden. Dabei wurde auch eine Ordnerin verletzt. Zudem wurden im Verlauf der Partie zu verschiedenen Zeitpunkten „insgesamt 49 pyrotechnische Gegenstände“ entzündet. Für diese Vorkommnisse muss der 1. FC Köln 66.200 Euro entrichten. Da der Verein bereits zugestimmt hat, ist es rechtskräftig.

Von der Gesamtsumme von 159.500 Euro können die Rheinländer 53.100 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Darüber muss der FC dem DFB gegenüber bis zum 31. Dezember 2025 einen Nachweis erbringen.

Bereits zwei hohe Strafen in den letzten eineinhalb Jahren

Bereits im Frühjahr 2024 war der 1. FC Köln vom DFB-Sportgericht nach einem Pyro-Einsatz durch einige seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 316.300 Euro verurteilt worden. Und im Dezember 2023 hatte der DFB-Kontrollausschuss sogar 595.000 Euro Strafe gegen die Rheinländer beantragt – später wurde diese Strafe aber reduziert.

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