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Unterklassigen Vereinen droht der finanzielle Todesstoß

Die Bundesländer dürfen ihre Polizeikosten bei Hochrisikospielen dem Profifußball in Rechnung stellen, die Beschwerde der DFL vor dem Bundesverfassungsgericht wurde am Dienstag abgelehnt. Das könnte weitreichende Konsequenzen haben. Ein Kommentar von kicker-Reporter Michael Ebert.

Nach Polizeikosten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Bislang waren die Bundesländer sehr zurückhaltend, wenn es darum ging, den Klubs die Mehrkosten für Hochrisikospiele in Rechnung zu stellen. Zehn Jahre lang war die kleine Hansestadt Bremen mit dieser Praxis allein auf weiter Flur. Das könnte sich bald ändern. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erhöht den Druck auf die anderen Bundesländer enorm.

Auch wenn das Unbehagen des Steuerzahlers nachvollziehbar ist, dass der Fußball zwar Milliarden einnimmt, aber für die Sicherheit im öffentlichen Raum die öffentliche Hand aufkommen muss, es stellen sich auch grundsätzliche Fragen. Zum Beispiel: Wo wird die Grenze gezogen?

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Das Gericht gibt in seinem Urteil zwar vor, dass die Veranstaltungen gewinnorientiert sein müssen, aber das kann man auch bei Dritt- oder Viertligisten behaupten, erst recht, wenn sie mit einer Spielbetriebs-GmbH am Ligabetrieb teilnehmen. Auch dort gibt es Hochrisikospiele. Eine Gebühr im sechsstelligen Bereich kann für unterklassige Vereine den finanziellen Todesstoß bedeuten.

Was ist mit Volksfesten und Musikfestivals?

Und was ist mit Volksfesten, die nicht überall wie die Wiesn in München von der Kommune ausgerichtet werden, sondern wie der Cannstatter Wasen in Stuttgart von einer Marketinggesellschaft? Was ist mit Musikfestivals?

Der auf ganzer Linie vor dem Bundesverfassungsgericht siegreiche Bremer Innensenator Ulrich Mäurer macht es sich zu einfach, wenn er zum wiederholten Male einen Polizeikostenfonds der Liga vorschlägt, aus dem sich die Länder pauschal bedienen können. Die Anzahl der Rotspiele ist von Ort zu Ort so unterschiedlich, dass eine pauschale Zahlung niemals Gerechtigkeit schaffen kann.

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