Neben den Wahlen zu Präsidium, Aufsichtsrat und Lizenzierungskommission befasst sich die Deutsche Fußball-Liga DFL auch mit der Neubesetzung des Ständigen Schiedsgerichts.
Wechsel im höchsten Rechtsorgan steht bevor
Wie es unter Tagesordnungspunkt 11 der durch die DFL vorgenommenen Einladung zur Generalversammlung der 36 Klubs aus Bundesliga und 2. Liga am 3. September heißt, wird an diesem Tag in Berlin der Vorsitz jener Institution neu geregelt, gewissermaßen das höchste deutsche „Fußballgericht“ neu besetzt. Das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen, so der volle Name, kann nur bei Vorliegen einer endgültigen Entscheidung eines Organs des DFL e.V., der DFL GmbH oder des DFB angerufen werden, das im Vorfeld zuständig ist. In sportrechtlichen Fragen wären das etwa zunächst Sport- und Bundesgericht des DFB.
Steiner hört nach 18 Jahren an der Spitze auf
Nach 18 Jahren an der Spitze hört Prof. Dr. Udo Steiner als Vorsitzender des Schiedsgerichts auf. Liga-Präsidium und -Geschäftsführung haben Peter Müller als Nachfolger vorgeschlagen, bis 5. August können allerdings auch die Klubs noch Kandidaten nominieren. Der 69-Jährige war von 1999 bis 2011 Ministerpräsident des Saarlandes. Anschließend fungierte der CDU-Politiker als Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, wo er Ende 2023 ausschied.
Nun also dürfte Müller auf Steiner folgen, derartige Wahlen bergen – anders als das aktuell spannende Scharren um die Sitze in Präsidium und Aufsichtsrat – in der Regel kein Konfliktpotenzial. Als stellvertretender Vorsitzender würde der Prof. Dr. Klaus Vieweg gerne weiter fungieren. Der emeritierte Jura-Professor an der Universität Erlangen hat dieses Amt seit 2013 inne, begann also sechs Jahre nach Steiner.
Prominente Fälle: 50+1, Dynamo-Ausschluss, MSV-Lizenzentzug
In die nun bald zwei Jahrzehnte umfassende Ägide Steiners fallen mehrere spannende Fälle. Als prominenteste Fragen, mit denen sich das Gericht in dieser Zeit befasste, gelten die Klage von Ex-Hannover-96-Geschäftsführer Martin Kind gegen die 50+1-Regel, die nach wie vor Gegenstand kartellrechtlicher Prüfungen ist, aus dem Jahr 2011, der DFB-Pokal-Ausschluss von Dynamo Dresden nach massiven Fanausschreitungen oder der Lizenzentzug für den MSV Duisburg anno 2013. Zuletzt bestätigten Steiner & Co. die Spielwertung für den VfL Bochum gegen den 1.FC Union nach dem Feuerzeugwurf gegen Patrick Drewes.

