Das Landgericht Heidelberg hat am Freitag das von der TSG gegen den Berater Roger Wittmann verhängte Stadionverbot gekippt, das Hausverbot für die Klubzentrale bleibt dagegen bestehen.
Urteilsverkündung
Einen Tag vor dem Hoffenheimer Heimspiel gegen den FC Bayern München hat das Landgericht Heidelberg im Prozess von Roger Wittmann gegen die TSG unterschiedlich entschieden. Der ausgesperrte Berater und der ebenfalls betroffene einstige Akademieleiter Dirk Mack dürfen ab sofort wieder die PreZero Arena in Sinsheim betreten. Dagegen wurde das Hausverbot für die Klubzentrale und das Trainingszentrum in Zuzenhausen bestätigt, es bleibt bestehen. Die unterschiedliche Bewertung ist darauf zurückzuführen, dass das Gericht das Stadion als öffentlichen Raum anders bewertete als die Zentrale des Klubs.
Kein hinreichender Grund für ein Stadionverbot
Im Prozessverlauf vor einer Woche hatte sich herausgestellt, dass Wittmann den Direktor Sport der TSG, Frank Kramer als „Affe“ tituliert und den Gesellschafter und Vereinsvorsitzenden Jörg Albrecht als „Wichser“ beleidigt hatte. Dem Vorsitzenden der Geschäftsführung, Markus Schütz hatte er wohl sogar Schläge angedroht. Eine vorbereitete eidesstattliche Erklärung, all dies nicht gesagt zu haben, hatte die Partei Wittmann nicht eingereicht, als Hoffenheim als Beweis eine entsprechende Audiodatei einbrachte. Mit einem Meineid hätte sich Wittmann strafbar gemacht, war aber der Lüge und der Beleidigung überführt.
Das Gericht erklärte in seiner Urteilsbegründung am Freitag, die Beleidigungen und die Drohung seien aber „im konkreten Fall kein hinreichender Grund für ein Stadionverbot“. Sie lägen zudem bereits einige Monate zurück und seien seitdem „weder von Wittmann wiederholt, noch von der TSG gerügt worden“. Demnach könne Wittmann der Zugang zur Arena „nicht untersagt werden“.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Dagegen sei für das Hausverbot für die Klubzentrale kein besonderer Grund erforderlich, weil diese ohnehin nicht öffentlich zugänglich sei. Das Gericht betonte jedenfalls, es gehe davon aus, dass Wittmann „tatsächlich die ihm vorgeworfenen Beleidigungen beziehungsweise die behauptete Drohung ausgesprochen“ habe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die TSG und Roger Wittmann können jeweils innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht Karlsruhe einlegen. Die TSG werde nun die Begründung des Gerichts prüfen und behält sich weitere Schritte vor, ließ der Klub wissen.
„Wer andere auf das Gröbste beleidigt oder eine Person nicht als Mensch, sondern als ‚Affe‘ adressiert, überschreitet eine Grenze, die wir weder auf noch neben dem Platz dulden.“ (Markus Schütz)
„Wir respektieren die Entscheidungen selbstverständlich. Gleichzeitig bleibt die TSG Hoffenheim ein unabhängiger Verein, der sich nicht von externem Druck oder einseitigen Interessen leiten lässt. Unsere Werte sind nicht verhandelbar – dazu zählt vor allem ein respektvoller Umgang miteinander“, kommentiert Markus Schütz, „wer andere auf das Gröbste beleidigt oder eine Person nicht als Mensch, sondern als ‚Affe‘ adressiert, überschreitet eine Grenze, die wir weder auf noch neben dem Platz dulden.“
„Vor dem Hintergrund der besonderen Verantwortung in der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen versteht sich die TSG Hoffenheim als ein Klub, der jede Form der Respektlosigkeit und Diffamierung zurückweist“, betont Albrecht, „unsere fest verankerten Werte bilden die Grundlage für das Handeln in allen Bereichen – von der Nachwuchsarbeit über den Profifußball bis hin zum Vereinsumfeld. Das wird sich auch nicht ändern.“
Zahlreiche Wittmann-Klienten im TSG-Kader
Wie Mäzen Dietmar Hopp zum Urteil und zu Wittmann steht, bleibt derweil offen. Der 85-Jährige hatte das von der Geschäftsführung ausgesprochene Haus- und Stadionverbot medienwirksam kritisiert und als „große Schweinerei“ bezeichnet. Ob die unappetitlichen Details, die der Prozess zutage gefördert hatte, die Einschätzung des Klubpatrons verändert hat, ist nicht bekannt. Sein Ansehen wurde dabei jedenfalls beschädigt.
Fakt ist: Wittmann und Mack könnten sich zumindest in der Arena wieder sehen lassen, der Zutritt zum Trainingszentrum und zur Klubzentrale bleibt beiden zunächst bis zum Ende der laufenden Saison versperrt. Ebendort werden in der Regel mit Beratern vertragliche Details ihrer Spieler verhandelt. Ob und welche Auswirkungen das im konkreten Fall auf die von Wittmanns Agentur Rogon vertretenen TSG-Profis Tim Lemperle, Fisnik Asllani, Umut Tohumcu oder Arthur Chaves haben wird, muss sich zeigen. Nach diesen Vorkommnissen scheint es nur schwer vorstellbar, dass sich Wittmann und die TSG-Geschäftsführung wieder an einen Tisch begeben.

