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Pyrotechnik: DFB verurteilt Werder zu sechsstelliger Geldstrafe

Werder Bremen wurde wegen mehrfachen Fehlverhaltens der eigenen Fans vom DFB zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Verband ahndet damit vier Vergehen

Am Dienstagnachmittag teilte der DFB auf seiner Website mit, dass der SV Werder in insgesamt vier Fällen wegen unsportlichen Verhaltens der eigenen Fans zur Kasse gebeten wird. Die Gesamtsumme der Strafe beläuft sich auf insgesamt 129.800 Euro.

Geahndet wurden vom DFB-Sportgericht jeweils das Abbrennen von verschiedenen pyrotechnischen Gegenständen. Zwei Vorfälle ereigneten sich dabei im Rahmen des DFB-Pokals. In der 2. Runde wurden im Gastspiel bei Zweitligist SC Paderborn (1:0) „über die gesamte Spielzeit hinweg im Bremer Fanblock mindestens 50 pyrotechnische Gegenstände (Bengalische Feuer)“ gezündet. Eine Runde später im Achtelfinale gegen Darmstadt 98 (1:0) wurden „beim Einlaufen der Mannschaften im Bremer Fanblock 32 pyrotechnische Gegenstände und in der 46. Spielminute nochmals 11 pyrotechnische Gegenstände (Bengalische Feuer) entzündet“. Für das erste Vergehen verhängte das DFB-Sportgericht eine Geldstrafe von 50.000 Euro, im zweiten Fall beläuft sich die Strafzahlung auf 43.000 Euro.

Auch in der Bundesliga machten die Fans des SVW in jüngerer Vergangenheit zweimal negativ auf sich aufmerksam: Beim Gastspiel des deutschen Doublesiegers Bayer Leverkusen an der Weser (2:2) am 26. Oktober 2024 wurden „in der 19. Spielminute im Bremer Fanblock mindestens zwei pyrotechnische Gegenstände (Rauchfackeln) entzündet“. Und zudem musste der Auftritt der Hanseaten am 25. Januar 2025 bei Borussia Dortmund (2:2) kurz nach Anpfiff in der 2. Minute sogar unterbrochen werden, nachdem aus dem Bremer Fanblock „mindestens 20 Bengalische Feuer“ gezündet sowie „1 Rakete abgeschossen“ wurde. Schon zu Anpfiff waren „mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände (Rauchtöpfe) gezündet worden. Während das Fehlverhalten einiger Fans gegen Leverkusen Werder „nur“ 2000 Euro kostet, wurden die Vorkommnisse in Dortmund mit 34.800 Euro geahndet.

Wie üblich kann der SVW einen Teil der Strafen für eigene sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Die vorliegenden vier Fälle ergeben dafür eine Summe von 42.800 Euro, über die der SVW dem DFB bis zum 30. September einen Nachweis erbringen muss.

Der Verein hat den Urteilen bereits zugestimmt, sie sind somit rechtskräftig.

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