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Neue Forderungen: Gräfe will 860.000 Euro vom DFB

Der für Donnerstag angesetzte Verhandlungstermin zwischen Ex-Schiedsrichter Manuel Gräfe und dem DFB ist kurzfristig aufgehoben worden. Gräfe hat den Gerichtskostenvorschuss nicht rechtzeitig überwiesen, den er als Kläger aufbringen muss.

Gerichtstermin erneut vertagt

Statt wie in erster Instanz 194.905 Euro Schadensersatz fordert Manuel Gräfe im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main nach kicker-Informationen rund 860.000 Euro. Vor wenigen Tagen reichte Gräfes Anwalt zum zweiten Mal eine Klageerweiterung ein.

Damit erhöhen sich auch die Gerichtskosten, für die er als Kläger in Vorleistung treten muss. Umso erstaunlicher, dass das Geld nun nicht rechtzeitig eingetroffen ist. Das OLG teilte am Mittwoch lapidar mit: „In dem Berufungsverfahren 6 U 23/23 wurde der Termin zur mündlichen Verhandlung am 19.12.2024 aufgehoben, nachdem der Kläger kurzfristig eine weitere Klageerweiterung eingereicht hat.“

Termin wurde bereits mehrfach verschoben

Der Verhandlungstermin wurde bereits mehrfach verschoben. So auch im Juni, weil Gräfe ebenfalls kurzfristig eine Klageerweiterung eingereicht hatte. Zwischenzeitlich soll es auch noch einen Befangenheitsantrag gegen das Gericht gegeben haben, der abgelehnt wurde. Damit entwickelt sich das Verfahren immer mehr zur Posse. Ursprünglich war Gräfe angetreten, um für Schiedsrichterkollegen ein Urteil wegen Altersdiskriminierung zu erstreiten, was ihm bereits in erster Instanz gelang.

Im Januar 2023 bekam er dafür vom Landgericht Frankfurt am Main eine Entschädigung von 48.500 Euro zugesprochen. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Unparteiische seine Karriere wegen des Erreichens einer verbandsinternen Altersgrenze von 47 Jahren nach 432 Erst- und Zweitligaspielen beenden musste.

Im Urteil bezeichnete die Kammer diese als „nicht zulässig“ und „unverhältnismäßig“. Gegenüber der starren Altersgrenze kämen „Leistungstests und -nachweise in Betracht“. Der DFB, der vom Hamburger Anwalt Johan-Michel Menke vertreten wird, hätte das Urteil akzeptiert, ging wegen der Berufung Gräfes aber in die Anschlussberufung.

Geld für drei Spielzeiten und Bildrechte

In erster Instanz hatte das Gericht Gräfe 48.500 Euro Schadensersatz wegen Altersdiskriminierung zugesprochen. Eine Entschädigung für einen Verdienstausfall in Höhe von 260.000 Euro für die folgende Saison gewährte es jedoch nicht. Gräfe verlangte damals die Entschädigung für ein Jahr, inzwischen will er sie für drei Spielzeiten. Hinzu kommt die Zahlung für die Überlassung der Bildrechte für zwei Saisons. Die Forderungen des Ex-Schiedsrichters summieren sich inzwischen auf etwa 860.000 Euro.

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