Am Mittwoch kommt es vor dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz zu einem Wiedersehen zwischen Vertretern von Mainz 05 und Anwar El Ghazi. Der Verein wehrt sich in der Berufungsverhandlung gegen das erstinstanzliche Urteil vom Sommer 2024.
Siebenstelliger Betrag
Vor gut einem Jahr hatte das Arbeitsgericht Mainz die außerordentliche, fristlose Kündigung von Anwar El Ghazi wegen eines pro-palästinensischen Social-Media-Posts vom November 2023 für unrechtmäßig erklärt. Die 10. Kammer hatte den 1. FSV Mainz 05 zu Gehaltsnachzahlungen in Höhe von 1,485 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt. Die Gegenforderung des Vereins, der die Rückzahlung von 523.465,79 Euro verlangte, wurde hingegen zurückgewiesen.
Inzwischen dürfte die vom Spieler beanspruchte Summe weiter angestiegen sein, da der Anwalt von El Ghazi in Erwägung zieht, zusätzlich die Gehaltsdifferenz geltend zu machen. Dem Vernehmen nach verdiente der Spieler bei Cardiff City weniger als die mit Mainz 05 vertraglich vereinbarten 150.000 Euro pro Monat plus Boni.
Aus dem dem kicker vorliegenden, 52 Seiten umfassenden erstinstanzlichen Urteil geht hervor, dass bis zum Vertragsende im Juni 2025 weitere Sonderzahlungen in Höhe von 700.000 Euro fällig gewesen wären. So wären im Oktober 2024 400.000 Euro und im Februar 2025 weitere 300.000 Euro als sogenannte „Treueprämie“ zahlbar gewesen.
Nachdem Cardiff im Sommer in die 3. Liga abgestiegen war, wechselte der 30-Jährige in der vergangenen Woche zu Al-Sailiya nach Katar. Der FSV hatte den ehemaligen Premier-League-Profi Ende September 2023 bis Juni 2025 verpflichtet. Nach drei Kurzeinsätzen in der Bundesliga wurde El Ghazi wegen eines Postings erst suspendiert und später außerordentlich gekündigt. „Auf das Recht der freien Meinungsäußerung kann sich auch ein Arbeitnehmer berufen“, heißt es in der Begründung des Arbeitsgerichts.
Hat Mainz die Zwei-Wochen-Frist eingehalten?
Vor dem Landesarbeitsgericht geht es unter anderem darum, ob Mainz die Zwei-Wochen-Frist für eine außerordentliche Kündigung eingehalten hat. Das Trennungsschreiben wurde erst nach einigem Hin und Her ausgefertigt – zwischenzeitlich hatte El Ghazi auch weitere Beiträge veröffentlicht.