In der Causa Wittman steht der nächste Akt an. Am Freitag wird die Klage des Beraters und Hopp-Intimus gegen das Stadionverbot bei der TSG Hoffenheim verhandelt.
Muss Hopp zurückrudern?
In der Sommerloch füllenden Dauerfehde zwischen der Geschäftsführung der TSG Hoffenheim und dem ausgesperrten Roger Wittmann wird am Freitag der nächste Akt aufgeführt. Dann kommt es am Vormittag vor dem Landgericht in Heidelberg zur Verhandlung der Unterlassungsklage, die der mit Haus- und Stadionverbot belegte Berater und Intimus von TSG-Mäzen Dietmar Hopp eingereicht hatte. Auch der Sachverhalt um den ebenfalls geächteten einstigen Hoffenheimer Akademieleiter Dirk Mack wird verhandelt.
Wie der kicker berichtete, hatte Wittmann die Klage angestrebt, um die genaue Begründung für den Bann zu erfahren und das – zunächst für die aktuelle Saison – ausgesprochene Verbot anzufechten. Daher muss die TSG nun konkrete Gründe für diese ungewöhnliche Maßnahme benennen.
Es ist davon auszugehen, dass einiges auf den Tisch und durchaus unappetitliche Details zur Sprache kommen. Dem Vernehmen nach geht es um Verleumdung, Falschbehauptung und Beleidigung. Das Gericht wird dann befinden, ob die verhängten Haus- und Stadionverbote bestätigt oder verworfen werden.
Auch die Relevanz der persönlichen Anwesenheit bei Spielen für Wittmanns Beratertätigkeit dürfte zu klären sein, weil er mit Umut Tohumcu, Tim Lemperle, Fisnik Asllani oder Arthur Chaves weiter TSG-Profis vertritt. Nicht mehr und nicht weniger.
Es geht nicht um den Fall oder Fortbestand der aktuellen Geschäftsführung, auch wenn anderswo derartige Szenarien skizziert werden. Zur Einordnung: Selbst wenn Wittmann recht und wieder Zugang bekäme, änderte das nichts an der bereits im April verkündeten Distanzierung von diesem Berater und dessen vormals unangemessenem Einfluss aufs operative Geschäft. Diesen Schritt hatte Hopp toleriert und zumindest nicht kommentiert. Auch nach der Verhängung des Stadionverbotes war es zunächst ruhig geblieben, ehe der 85-Jährige in der Vorwoche den Vorgang überraschend als „große Schweinerei“ gebrandmarkt hatte.
Nun muss sich zeigen, ob Hopp richtig lag oder womöglich zurückrudern muss, sollte das Gericht das Verbot aufgrund der Beweislage bestätigen. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass der zweite, mit Stimmrechtsmehrheit ausgestattete Gesellschafter, Vereinsvorsitzender Jörg Albrecht, von dem zuletzt betonten Schulterschluss und der versicherten Rückendeckung für die Geschäftsführung abrückt. Egal wie das am Freitag ausgeht.

