Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Eintracht Frankfurt für Vergehen im Rahmen von acht Bundesligaspielen seit Januar 2025 zu einer Gesamtstrafe von fast einer halben Million Euro verurteilt.
Mehrere Vergehen der SGE-Fans geahndet
Bei den verschiedenen Vorfällen handelt es sich zum Großteil um den Einsatz von Pyrotechnik, der sich in der Gesamtsumme von 489.100 Euro dementsprechend maßgeblich niederschlägt.
Höchste Strafe beim Spiel gegen Dortmund: 94.000 Euro
Dabei wird die Eintracht für das Abbrennen unter anderem von bengalischen Feuern für die Gastspiele in Gladbach, Augsburg sowie vor allem in Mainz (allein 90.000 Euro) zur Kasse gebeten. Auch vor heimischer Kulisse hatten sich die Anhänger der SGE so manchesmal nicht im Zaum, die dabei eingesetzte Pyrotechnik schlägt sich im Urteil mit 81.000 Euro bei der Partie gegen den VfB Stuttgart sowie mit 94.000 Euro im Duell gegen Borussia Dortmund nieder.
Darüber hinaus flossen in die Gesamtstrafe für die Verzögerung des Anpfiffs am 26. Spieltag in Bochum die Spielunterbrechung durch ein vor dem Fluchttor verhängtes Banner, durch geworfene Gegenstände am 32. Spieltag in Mainz sowie Feuerzeugwürfe bei St. Pauli ein.
Eintracht Frankfurt hat den Strafanträgen des Kontrollausschusses bereits im Vorfeld zugestimmt. Die Urteile sind damit rechtskräftig.

