Überraschung in Hoffenheim: Noch während der laufenden Untersuchung zu einer unberechtigten Datenweitergabe bedient sich der Bundesligist eines neuen Partners in der sensiblen Hinweisgeber-Thematik. Das wirft Fragen auf.
Spur in der Datenaffäre zu Ex-Hopp-Stiftungsmitarbeiter
So mancher Wechsel bei der TSG Hoffenheim ging im Laufe dieser sportlich starken Saison auf. Neulich etwa brachte Trainer Christian Ilzer Sturmtalent Max Moerstedt und prompt traf der Joker zum 5:1 gegen Borussia Mönchengladbach.
Interne Untersuchung mit externen Rechtsberatern
Ein anderer Wechsel neben dem Platz überraschte im Kraichgau an diesem Montag die Mitarbeiter der Fußball-Spielbetriebs-GmbH. Per E-Mail klärte Sportgeschäftsführer Andreas Schicker darüber auf, dass der Klub seine Compliance-Struktur neu aufgesetzt habe, indem er seine bis dato intern geführte Hinweisgeberstelle an einen externen Dienstleister neu vergeben habe.
Das wäre fürwahr keine Meldung wert. Im Falle der von Machtkämpfen durchschüttelten TSG ist es das aber sehr wohl. Denn vor zwei Wochen verkündete der e.V. als Hauptgesellschafter der GmbH, die den Profifußball in Hoffenheim verantwortet, dass es eine unberechtigte Weitergabe einer Mitgliederliste gegeben habe. Und deshalb „eine interne Untersuchung unter Einbeziehung externer Rechtsberater“ eingeleitet worden sei.
Henssler beugt sich Hopp nicht einfach so
Die Spur dahinter führt zu Personen, die dem Hauptkapitalgeber Dietmar Hopp verbunden sind, der aber bekanntlich die Stimmenmehrheit – Stichwort 50+1 – an den e.V. zurückgegeben hat. Dem sitzt seit dem überraschenden Rücktritt von Jörg Albrecht im Herbst interimistisch Christoph Henssler vor und der den Ultras zuzurechnende Jung-Funktionär scheint sich dem Diktat des Kapitals nicht einfach so beugen zu wollen. So etwa war das im Tauziehen um Schicker, an dem sowohl der VfL Wolfsburg als auch Red Bull Salzburg baggerten. Hopp hätte den Österreicher ziehen lassen, so heißt es, Henssler legte sein Veto ein.
Im März jedenfalls wird offiziell ein Nachfolger für Albrecht gewählt und die Vorgänge im Kraichgau – Stichwort Weitergabe der Mitgliederliste – erwecken den Eindruck, dass bestimmte Personen einen Kandidaten suchen, der realistische Chancen hat gegen Henssler, der mit zahlreichen Stimmen der organisierten Fanszene rechnen kann. Pikant vor diesem Hintergrund: Einer der beiden ob der Datenweitergabe freigestellten Mitarbeiter war vor seinem Job bei der TSG in der Dietmar-Hopp-Stiftung angestellt.
Neugestaltung mitten in der Untersuchung
Dass die Sache überhaupt herauskam, ist nach kicker-Recherchen auf eine anonyme Anzeige bei der Hinweisgeberstelle der TSG zurückzuführen. Im Zuge der DFL-Nachhaltigkeitsrichtlinie sollten alle Bundesligisten auf Sicht ein solches System vorhalten, in dem anonym Missstände, Diskriminierungen oder Rassismusvorfälle gemeldet werden können. Der Profifußball passt sich damit dem Hinweisgeberschutzgesetz an, das in Deutschland seit 2023 in Kraft ist und die EU-Whistleblower-Richtlinie umsetzen soll.
Nun also ist bei der TSG diese Stelle mit jener Meldung über eine mögliche Datenaffäre betraut gewesen und hat sich dafür die Hilfe einer externen Kanzlei gesucht, deren Anwälte zu ermitteln begannen. Mitten in dieser Untersuchung aber verfügt nun die Geschäftsführung die Umgestaltung der Stelle. Die TSG begründet diesen Schritt auf Nachfrage so: „Um maximale Neutralität sicherzustellen und bereits den bloßen Eindruck eines Interessenkonflikts zu vermeiden, haben wir die Verantwortung für dieses sensible Themenfeld bewusst an die externen und unabhängigen Expertinnen und Experten von Legaltegrity übertragen.“
Ein durchaus renommiertes Unternehmen, das etwa im Zuge der EURO 2024 für den DFB und die UEFA im Einsatz war. Allerdings entstammten auch die zuvor eingeschalteten Anwälte einer großen, international agierenden Kanzlei.
Warum ein Wechsel im laufenden Prozess?
Brisant: Die interne Meldestelle hatte offenbar im Vorfeld keine Kenntnis von der Umstellung und soll kalt erwischt worden sein. Es stellt sich die Frage, warum dieser erstaunliche Wechsel im laufenden Ermittlungsprozess vorgenommen wurde und das dann auch noch von der Geschäftsführung. Denn es besteht ja die Möglichkeit, dass exakt jener Geschäftsführung Teil der laufenden Untersuchung sein könnte, zumal der oben erwähnte freigestellte Mitarbeiter ihr nach kicker-Informationen direkt unterstellt war.
Also, wird die Ermittlung von den externen Anwälten, die bislang untersucht haben, weitergeführt? Auf konkret diese Nachfrage antwortet man bei der TSG ausweichend: „Wie üblich äußern wir uns zu laufenden Verfahren grundsätzlich nicht.“ Das ist einerseits nachvollziehbar. Andererseits wird sich womöglich auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg für die plötzliche taktische Neuausrichtung interessieren.

