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DFL scheitert mit Beschwerde gegen Polizeigebühren

Die Beteiligung von Klubs an den Polizeikosten bei Hochrisikospielen ist rechtmäßig. Diese Entscheidung verkündete das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am Dienstag in Karlsruhe. Konkret betrifft das Urteil zunächst nur die Praxis der Hansestadt Bremen, wo Werder seit 2015 entsprechende Polizeieinsätze in Rechnung gestellt wurden. Andere Bundesländer erwägen jedoch, nachzuziehen.

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die  Bremer Gebührenordnung „ist mit dem Grundgesetz vereinbar“, erklärte Stephan Harbarth, der Vorsitzende des Ersten Senats. Mit der Durchführung von Hochrisikospielen „verlassen die Veranstalter die staatliche begrenzte Gefahrenvorsorge“, so das Gericht weiter. Ob die Regelung politisch klug oder gewünscht ist, habe der Senat nicht entschieden.

Die DFL hatte das BVerfG angerufen, weil sie die Gebührenordnung für verfassungswidrig hält, im öffentlichen Raum müsse aus ihrer Sicht allein der Staat für die Kosten der Sicherheit der Bürger aufkommen. Zuvor hatte der Ligaverband bereits vor drei Verwaltungsgerichtsinstanzen erfolglos geklagt.

Die Hansestadt Bremen hatte erstmals im April 2015 für das Nordderby zwischen Werder und dem Hamburger SV die polizeilichen Mehrkosten für ein Hochrisikospiel in Rechnung gestellt und dafür mehr als 400.000 Euro kassiert. Nach einem Beschluss der Bürgerschaft aus dem Jahr 2014 sollen kommerzielle Veranstaltungen mit mehr als 5000 Zuschauern an den Zusatzkosten im Vergleich zu Spielen ohne erhöhte Brisanz beteiligt werden. In der Saison 2022/23 gab es 52 sogenannte Rotspiele unter den 612 Partien der Bundesliga und der 2. Liga sowie weitere Hochrisikospiele in der dritten und vierten Liga.

In Bremen folgten dem ersten Gebührenbescheid sechs weitere, zwei Rotspiele sind noch nicht abgerechnet. Von den insgesamt 1,95 Millionen Euro hat Werder die Hälfte gezahlt, 50 Prozent wurden dem Verein von der DFL gestundet. Zumindest einen Teil des Restbetrags wird der Ligaverband nach dem BVerfG-Urteil nun einfordern. Die übrigen 35 Vereine der beiden Profiligen hatten bereits vor einigen Jahren beschlossen, sich nicht an den Kosten von Werder zu beteiligen.

Einheitliches Vorgehen deutschlandweit gefordert

Treibende Kraft für die Beteiligung des Klubs zumindest an den Mehrkosten der Polizei bei Hochrisikospielen ist Bremens Innensenator Ulrich Mäurer, der nach dem Erfolg vor dem BVerfG auf Mitstreiter in anderen Regionen hofft. Diese sind zumindest bislang nur in wenigen Bundesländern in Sicht und selbst dort waren die Stimmen vor der Urteilsverkündung eher zurückhaltend.

In Hamburg hat die Bürgerschaft im September 2024 zwar einen Antrag verabschiedet, der ebenfalls eine Kostenbeteiligung vorsieht. Auf kicker-Anfrage betonte die Behörde für Inneres und Sport in der vergangenen Woche jedoch, dass Innensenator Andy Grote keinen Alleingang der Hansestadt anstrebe. „Ich bin gegen eine isolierte Lösung für Hamburg. Wir brauchen ein einheitliches Vorgehen deutschlandweit“, sagte Grote kürzlich. Ähnliche Stimmen sind aus Hessen und Rheinland-Pfalz zu hören. In Mainz ist eine Kostenbeteiligung sogar Bestandteil des Koalitionsvertrages.

Einen ins Gespräch gebrachten Polizeikostenfonds lehnten die DFL und ihr Präsidiumssprecher Hans-Joachim Watzke zuletzt erneut kategorisch ab. Als Vorsitzender der Geschäftsführung von Borussia Dortmund befindet er sich hier auch in einer sicheren Position. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits wiederholt erklärt, keine Polizeikosten auf die Klubs abwälzen zu wollen, ähnlich sieht man es in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen.

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