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DFB-Sportgericht verhandelt Bochums Einspruch mündlich

Der DFB wird den Einspruch des VfL Bochum gegen die Spielwertung des Auswärtsspiels bei Union Berlin mündlich verhandeln. Auch der Termin steht bereits fest.

Termin für Verhandlung steht

Der Verband informierte am Freitag über den nächsten Schritt im Streit um die Spielwertung der Bundesliga-Partie zwischen Union Berlin und dem VfL Bochum am vergangenen Samstag. Das DFB-Sportgericht wird den Einspruch des VfL demnach mündlich verhandeln. Auch der Termin steht bereits fest, liegt aber erst im neuen Jahr: Am 9. Januar 2025 um 13.30 Uhr wird die Sitzung auf dem DFB-Campus in Frankfurt am Main stattfinden. Die Leitung übernimmt Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts.

Der DFB hatte am Montag den fristgerechten Eingang des Einspruchs der Bochumer bestätigt, den diese bereits kurz nach Ende der Partie angekündigt hatten.

Das Bundesliga-Schlusslicht bezieht den Einspruch auf den Vorfall, der sich in der Nachspielzeit der Partie ereignet hatte: Beim Spielstand von 1:1 war Bochums Torhüter Patrick Drewes von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen worden. Die Partie war daraufhin knapp 30 Minuten unterbrochen, Drewes konnte nicht zu Ende spielen. Die beiden Mannschaften brachten das Spiel im Anschluss mit einem Nichtangriffspakt zu Ende, Stürmer Philipp Hofmann streifte sich für Drewes das Torhüter-Trikot über, weil Bochum sein Wechselkontingent bereits erschöpft hatte.

Nach Eingang des Einspruchs hatte der DFB angekündigt, die Beteiligten anzuschreiben und entsprechende Stellungnahmen einzufordern. Dafür galt eine Deadline bis Donnerstag. Nach Auswertung der Stellungnahmen hat sich das Sportgericht nun für das mündliche Verfahren entschieden.

Unabhängig vom Bochumer Einspruch gegen die Spielwertung hat der DFB-Kontrollausschuss ein Ermittlungsverfahren gegen Union Berlin aufgrund des Feuerzeugwurfs eingeleitet. Auch hierzu mussten die Köpenicker eine Stellungnahme abgeben. Eine Sanktion steht aber noch nicht fest.

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