Bereits vor der harschen Kritik der Innenminister Reul (NRW) und Schuster (Sachsen) in der Stadionverbotsdebatte an den Verbänden hatte sich der VfB Stuttgart nach kicker-Informationen an DFB und DFL gewandt, um seine Empfehlungen für die Arbeitsweise der geplanten übergeordneten Fachaufsicht kundzutun.
Debatte um übergeordnete Fachaufsicht
Kurz vor der Sportministerkonferenz auf Norderney, die an diesem Donnerstag beginnt, hat sich der Ton in der Debatte rund um eine zentrale Fachaufsicht für Stadionverbote verschärft. Schon bevor die Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul, und Sachsen, Armin Schuster, via kicker-Interview ihren Unmut über zu wenig Bewegung bei den Klubs kundgetan hatten, hatte der VfB Stuttgart ein Schreiben an den Deutschen Fußball-Bund (DFB) und die Deutsche Fußball-Liga (DFL) gesendet.
„Sehen Bedarf für grundlegende Anpassungen“
In dem Brief an DFB-Präsident Bernd Neuendorf und DFL-Co-Geschäftsführer Dr. Marc Lenz, der dem kicker exklusiv vorliegt, formuliert Alexander Wehrle, der Vorstandsvorsitzende des Bundesliga-Vierten, „auf den letzten Metern weiterhin Bedarf für grundlegende Anpassungen“. Den Schwaben geht es konkret darum, die finale Entscheidungsgewalt für Stadionverbote weiter bei den Gremien vor Ort zu behalten und nicht, wie zum Teil von der Innenministerkonferenz (IMK) zunächst gefordert, in einer zentralen Kommission. Die Fachaufsicht beim DFB mit vier stimmberechtigten Mitgliedern und fünf beratenden soll dafür sorgen, dass Stadionverbote zukünftig standortübergreifend, einheitlich und transparent ausgesprochen werden oder eben nicht ausgesprochen, aufgehoben, reduziert oder ausgesetzt werden.
Dieser Vorschlag könne nach Darstellung der Stuttgarter nur funktionieren unter Einbeziehung lokaler Stadionverbotskommissionen. Wehrle verweist dabei auch auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts und plädiert weiterhin für eine klare Einzelfallbewertung. Die Einführung einer zentralen Fachaufsicht sei nachvollziehbar, wenn sie zuständig sei für „die übergeordnete Kontrolle und das Monitoring der von den Klubs vor Ort durchgeführten Stadionverbotsverfahren (…) mit dem Ziel, bundesweit vergleichbare Verfahrensstandards sicherzustellen“.
VfB für plurale Besetzung der Kommissionen
Einzelfalleingriffe würden „zu einer Delegitimierung der an den allermeisten Standorten gut funktionierenden und weithin akzeptierten Praxis führen“, eine „(Neu-)Bewertung von Einzelfällen durch die Fachaufsicht halten wir für problematisch“. Vor Ort ist in Wehrles Augen die größere Fach- und Beurteilungskompetenz vorhanden. Eine Neufassung der Richtlinien, um verschiedene betroffene Bereiche wie Sicherheit, Veranstaltungsmanagement und Fanwesen einzubeziehen, begrüßt der VfB hingegen. Eine plurale Besetzung lokaler Kommissionen führe zu einer differenzierteren Bearbeitung, heißt es in dem Schreiben, das einen entsprechenden Vortrag durch Lenz und Neuendorf bei der Bund-Länder-offenen-Arbeitsgruppe (BLoAG) empfiehlt.
- „Das sind keine Drohungen, das sind logische Konsequenzen“: Innenminister erhöhen Druck auf DFL und DFB
Reul hatte die jüngste Entwicklung in diesem Diskurs kritisiert: „Mein letzter Stand ist, dass wir im Grunde wieder bei null stehen. Der, dass die Verbände nicht mehr zu dem ausgehandelten Kompromiss stehen. Das wird wieder Auftrieb für diejenigen sein, die fordern, wir sollen den Vereinen Rechnungen schreiben.“ Und weiter, mit Blick auf die in dieser Woche anstehende Vorstellung des Entwurfs durch die Verbände bei den 36 DFL-Klubs: „Wenn die Überraschung gelingt und die Verbände etwas vorstellen, das schnell umgesetzt wird, und wir danach einen Schlussstrich ziehen können, bin ich sofort einverstanden. Das erkenne ich aber gerade nicht.“ Sein CDU-Kollege Schuster hatte von „langsamen und spröden Verhandlungen“ berichtet.
Mancherorts gar keine Stadionverbote mehr?
Diskussionspunkt zwischen Verbänden und Politik ist die Eingriffsschwelle der Fachaufsicht. Zündstoff birgt dabei, dass an einigen Standorten wohl gar keine Stadionverbote mehr ausgesprochen werden. Was die Eingriffsschwelle angeht, war zunächst nur vom „begründeten Einzelfall“ die Rede. Nun soll es um eine „klare und offensichtliche wesentliche Nichteinhaltung von Bestimmungen“ gehen. Auch hier bezieht Wehrle Stellung und erklärt, dass man eine Bezugnahme auf unbestimmte Tatbestände ohne Konkretisierung ablehne, nicht zuletzt um der Rechtsprechung zu genügen.

