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503.400 Euro: DFB-Sportgericht brummt HSV hohe Geldstrafe auf

Das DFB-Sportgericht hat dem Hamburger SV wegen mehrerer Verfehlungen seiner Fans eine saftige Geldstrafe in Höhe von über einer halben Million Euro aufgebrummt.

Anklageerhebung in acht Fällen

Das Fehlverhalten seiner Fans kommt den Hamburger SV nun teuer zu stehen. Wie das DFB-Sportgericht mitteilte, hat es den Bundesliga-Aufsteiger wegen acht Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit acht Geldstrafen in einer Gesamthöhe von 503.400 Euro belegt. Von der Summe können die Rothosen insgesamt 167.500 Euro für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB allerdings bis zum 30. September 2026 nachzuweisen wäre.

Die höchste Strafe kassierte der HSV für das Nordderby gegen Werder Bremen (3:2) am 7. Dezember 2025. Dabei zählte der DFB mindestens 78 bengalische Feuer, 51 Blinker und fünf Rauchtöpfe. Zudem hätten die HSV-Fans kurz vor Beginn der zweiten Hälfte vier Batterien mit mindestens 80 Rauchraketen abgefeuert. Auch weil dabei Plastikkappen auf dem Spielfeld landeten, wurde der Wiederanpfiff um annähernd acht Minuten verzögert. In Summe entstand den Hamburgern dadurch ein Schaden in Höhe von 300.000 Euro.

Ordentlich ins Gewicht fiel auch das Aufsteiger-Duell beim 1. FC Köln (1:4) am 2. November 2025. Dabei hätten Hamburger Anhänger zu Beginn der zweiten Hälfte mindestens 24 bengalische Feuer, elf Blinker, zehn Rauchtöpfe und zwölf Raketen abgefeuert, was den Wiederanpfiff um nahezu vier Minuten verzögerte. Die Gesamtstrafe dafür beläuft sich von 113.400 Euro.

Auch zwei Pokal-Spiele betroffen

„Kleinere“ Summen entstanden durch das Fehlverhalten von HSV-Fans bei den Bundesliga-Partien gegen Union Berlin (38.000 Euro), den 1. FC Heidenheim (6000 Euro), den FC Augsburg (3000 Euro) und Borussia Dortmund (1000 Euro). Dazu kommen Strafen für die DFB-Pokal-Partien gegen Holstein Kiel (22.000 Euro) und die Heidenheimer (20.000 Euro).

Im Rahmen der Straf-Meldung wies der DFB noch einmal darauf hin, dass „jedes Jahr eine Summe, die mindestens der Höhe der angefallenen Geldstrafen entspricht, fußballnahen Stiftungen zukomme. Diese Stiftungen unterstützen soziale Projekte.“ Über die genaue Verteilung berate das DFB-Präsidium in der letzten Sitzung des jeweiligen Kalenderjahres.

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