Das DFB-Sportgericht hat den 1. FC Köln erneut zu einer Geldstrafe verurteilt, unter anderem für die Vorkommnisse am 34. Spieltag. In der Zweitliga-Saison kommen insgesamt schon über 900.000 Euro zusammen.
Gesamtsumme hat es in sich
Der Oktober 2024 und der März 2025 waren in einer Hinsicht besondere Monate für den 1. FC Köln – weil er in beiden keine Strafe vom DFB erhielt. Erst am Mittwoch erreichte den Bundesliga-Aufsteiger das nächste Schreiben, es ist bereits das 27. der Saison 2025/26.
Darin erfährt der FC das Strafmaß für die Vorkommnisse rund um das Heimspiel gegen den 1. FC Kaiserslautern am 34. Spieltag, an dem die Mannschaft um Interimstrainer Friedhelm Funkel per 4:0-Sieg die Rückkehr in die Bundesliga perfekt gemacht hatte.
Nach DFB-Angaben verschafften sich 50 bis 100 Kölner Anhänger an jenem 18. Mai vor Anpfiff gewaltsam Einlass ins Stadion, wobei eine Ordnerin verletzt wurde. Außerdem wurden vor, während und nach der Partie zahlreiche pyrotechnische Gegenstände entzündet. Auch den erwartbaren Platzsturm nach dem Schlusspfiff sanktionierte der DFB. Insgesamt ergab sich eine Geldstrafe in Höhe von 66.200 Euro.
Damit erhöht sich das Strafkonto der Kölner in dieser Saison auf satte 904.105 Euro. Die geringste Einzelgeldstrafe erhielten sie mit 600 Euro für eine entzündete Bengalische Fackel beim DFB-Pokal-Erstrundenspiel beim SV Sandhausen (3:2 n. V.); die höchste mit 290.600 Euro für massiven Pyro-Einsatz beim DFB-Pokal-Achtelfinale gegen Hertha BSC (2:1 n. V.) im vergangenen Dezember, wobei es dem FC via Einspruch gelungen war, die ursprüngliche Strafe von 322.800 Euro abzusenken.
In der Bundesliga könnte es für den FC noch teurer werden
Dem 27. und neuesten Urteil haben die Kölner bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig. Erneut haben sie die Möglichkeit, einen Teil der Geldstrafe für eigene sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen zu verwenden, was sie dem DFB entsprechend nachzuweisen haben.
Sollten sich die Anhänger nicht mäßigen, droht dem FC in der Bundesliga sogar noch ein höheres Strafkonto. Der DFB ahndet jeden gezündeten Pyro-Gegenstand mit einer Einzelsumme, die in der 1. Bundesliga höher liegt als im Unterhaus.